Berufsprüfung zur Bäuerin mit eidg. Fachausweis EFA
Berufsprofil
- Die Bäuerin ist fähig, den bäuerlichen Haushalt mit angegliederten Bereichen nach wirtschaftlichen und modernen Gesichtspunkten zu organisieren und auf Mitbewohner und Gäste einzugehen.
- Sie hat ein umfassendes Wissen über Produktion, Verarbeitung und Verwendung von Nahrungsmitteln und ist fähig, dieses auch zu vermitteln.
- Sie kann partnerschaftlich an der Betriebsführung des Landwirtschaftsbetriebes mitwirken sowie eigene Betriebszweige führen.
- Sie ist oftmals Nahtstelle zwischen Produzentin und Konsumentin.
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Der Fachausweis Bäuerin berechtigt zum Bezug von Direktzahlungen und Investitionskredit, falls die Bäuerin den Betrieb führt.
Männer lassen sich zum bäuerlichen Haushaltleiter ausbilden.
Anforderungen für die Abschlussprüfung
Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, werden 10 Modulabschlüsse und zwei Jahre Praxis in einem bäuerlichen Haushalt verlangt. Die Moduldrehscheibe informiert über das aktuelle Bildungsangebot.
Reglement und Prüfungsordnung
Von 2006 – 2009 wurde in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband für Haushaltleiterinnen BVHL eine gemeinsame Berufsprüfung für den bäuerlichen und den privaten Familienhaushalt erarbeitet. Deshalb gelten zurzeit zwei Reglemente:
- Reglement über die Berufsprüfung Bäuerin vom 14. Mai 2002 (bisher)
- Prüfungsordnung für Bäuerin/bäuerlicher Haushaltleiter und aushaltleiterin/Haushaltleiter vom 7. Juli 2009 (neu ab Schuljahr 2009/2010)
