Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverband -

Bildung

Berufsprüfung zur Bäuerin mit eidg. Fachausweis EFA

Berufsprofil

  • Die Bäuerin ist fähig, den bäuerlichen Haushalt mit angegliederten Bereichen nach wirtschaftlichen und modernen Gesichtspunkten zu organisieren und auf Mitbewohner und Gäste einzugehen.
  • Sie hat ein umfassendes Wissen über Produktion, Verarbeitung und Verwendung von Nahrungsmitteln und ist fähig, dieses auch zu vermitteln.
  • Sie kann partnerschaftlich an der Betriebsführung des Landwirtschaftsbetriebes mitwirken sowie eigene Betriebszweige führen.
  • Sie ist oftmals Nahtstelle zwischen Produzentin und Konsumentin.
  • mehr ...

Der Fachausweis Bäuerin berechtigt zum Bezug von Direktzahlungen und Investitionskredit, falls die Bäuerin den Betrieb führt.

Männer lassen sich zum bäuerlichen Haushaltleiter ausbilden.

Anforderungen für die Abschlussprüfung

Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, werden 10 Modulabschlüsse und zwei Jahre Praxis in einem bäuerlichen Haushalt verlangt. Die Moduldrehscheibe informiert über das aktuelle Bildungsangebot.

Reglement und Prüfungsordnung

Von 2006 – 2009 wurde in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband für Haushaltleiterinnen BVHL eine gemeinsame Berufsprüfung für den bäuerlichen und den privaten Familienhaushalt erarbeitet. Deshalb gelten zurzeit zwei Reglemente:

 
Infoveranstaltung

Nächste Infoveranstaltung Donnerstag, 2. Februar 2012 am Bildungszentrum Liebegg, Gränichen AG