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Als Grundlage für die Berufsabschlüsse Bäuerin wird die Grundbildung eines beliebigen Berufes (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger Abschluss) vorausgesetzt.
Zusätzliche Anforderungen sind Grundkompetenzen aus den Bereichen Ernährung, Verpflegung und Hauswirtschaft und zwei Jahre Praxis in einem bäuerlichen Haushalt.
Bäuerin wird nicht als Grundbildung angeboten.