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Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung

Agrisano | 01.12.2020

Erwerbstätige Männer können, sofern die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind, Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Erwerbsersatzordnung (EO) geltend machen. Damit können rechtliche Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub an einem Stück oder verteilt auf einzelne Tage beziehen (maximal 14 Taggelder). Sie erhalten ein Taggeld von 80% des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, maximal jedoch CHF 196 pro Tag.

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