Beratungsformen

Home > Hilfe und Unterstützung > Beratungsformen

Teilen

Beratung – Warum brauche ich das?

In der Landwirtschaft oder im Kleingewerbe sind Arbeit und Privatleben stark miteinander verknüpft. Dadurch können herausfordernde Lebenssituationen entstehen. Gerade wenn durch hohe Arbeitsbelastung, mangelnde Liquidität, knappen Wohnraum, Pflege von Angehörigen oder sonstigen Herausforderungen die Zeit fehlt, Gespräche zu führen, kann es zu Krisen kommen.

In schwierigen Lebenslagen wie Scheidungen, Ehe- oder Familienproblemen, Erbstreitigkeiten, Betriebsschwierigkeiten oder Nachbarschaftskonflikten etc. werden heute oft Coachings oder Mediationen empfohlen. Auch vor grossen Betriebsumstellungen kann eine vorherige Beratung oder ein Coaching sehr dienlich sein. So können Fragen und Wünsche der Beteiligten genau geklärt werden können.

Einzelberatungen

Die Einzelberatung ist eine persönliche und individuelle Form der Beratung, dabei steht der einzelne Betrieb, die einzelne Bauernfamilie im Mittelpunkt. Die Beratungsperson gibt fachkundig Informationen zu der jeweiligen Fragestellung und unterstützt die hilfesuchende Person bei der Problemlösung.

Gruppenberatungen

Bei Gruppenberatungen informieren und diskutieren Fachpersonen in einer grösseren Gruppe von Personen über agrarpolitische, fachliche oder soziale Themen.

Die grosse Kunst für den Erfolg liegt nun darin, dass Hilfesuchende das für sie geeignete Angebot oder die geeignete Person für eine Beratung, ein Coaching, eine Mediation oder die passende Rechtsberatung finden. Klären Sie deshalb vor Gesprächen ab, was Sie benötigen, welche Person zu Ihnen passt und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach der für Sie geeigneten Form der Beratung und Fachperson.

Coaching, Mediation oder Rechtsberatung?

Damit Zeit und Geld, welches in ein Beratungsangebot investiert wird zum Erfolg führen, lohnt es sich zu prüfen, welches Beratungsformat für die jeweilige Situation am besten geeignet ist. Bei vielen kantonalen landwirtschaftlichen Beratungen gibt es Berater*innen, die eine Zusatzausbildung für Coachings gemacht haben. Es gibt auch Coaches oder MediatorInnen, die sich auf dem Gebiet der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum spezialisiert haben.

Coaching

Beim Coaching werden unter Begleitung einer externen Fachperson Probleme von direkt betroffenen Personen bearbeitet. Die externe Person leitet den Prozess der Situationsbeurteilung oder der Entscheidungsfindung durch gezielte Fragestellungen. Es werden keine Ratschläge gegeben. Das Coaching ist eine Selbstreflexion und eignet sich bei persönlichen Standortbestimmungen, zum Entwickeln von Visionen, um Entscheidungen zu treffen oder schwierige Situationen besser zu verstehen und zu meistern. Es werden ebenfalls Erwartungen und Rollen geklärt und es kann persönliche Klarheit geschaffen werden.

Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung eines Konflikts. Die Konfliktparteien besprechen mit einer dritten „allparteilichen“ Person (Mediatorin oder Mediator) ihre Situation. Es werden die Bedürfnisse aller Konfliktparteien in gegenseitiger Wertschätzung und unter Einbezug aller Interessen besprochen. Ziel ist es, dass dabei eine gemeinsame Vereinbarung erlangt wird. Der oder die Mediatoren treffen dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern sind lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Rechtsberatung

In der rechtlichen Beratung werden private oder geschäftliche Rechtsfragen geklärt und gelöst. Bei dieser Beratung ist es wichtig vor der Auswahl einer Fachperson zu wissen, zu welchem Thema man Unterstützung sucht. Anwälte sind meistens auf bestimmte Bereiche wie Familienrecht, Ehe- und Erbrecht, Scheidungsrecht, Bäuerliches Bodenrecht, landwirtschaftliches Pachtrecht, Raumplanungsrecht etc. spezialisiert. In der Schweiz ist die Rechtsberatung gesetzlich nicht reglementiert. Jedermann darf rechtliche Beratung erteilen. Auch in gerichtlichen Verfahren besteht kein Anwaltszwang, d. h. jede geschäftsfähige Person kann und darf ihre Sache vor Gerichten selbst vertreten. Die regelmässige entgeltliche Vertretung in Zivil- und Strafverfahren fällt im Allgemeinen unter das kantonale Anwaltsmonopol. Anwälte sind meistens über die ganze Schweiz tätig. Wenn die Klientel wenig finanzielle Ressourcen hat kann der vertretende Anwalt oder die Anwältin bei Gericht den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen.

Fachpersonen

Hier finden Sie ausgewiesene Coaches, Mediator:innen und Rechtsanwält:innen, welche über Erfahrungen in der Landwirtschaft und im ländlichen Gebiet verfügen.