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Prüfungsordnung für die BP Bäuerin FA
Die Prüfungsordnung ist die Grundlage für die Durchführung der eidgenössischen Berufsprüfung. Sie wurde durch da Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt und gilt für die Berufsprüfung der Bäuerin.
Wegleitung
Die Wegleitung regelt die weiterführenden Bestimmungen über die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen. Zur Wegleitung gelten weiter Anhänge sowie die Modulbeschriebe.
Infoveranstaltung über die Schlussprüfung Oktober 2021
Am 22. resp. 25. Januar 2021 fanden die Online-Informationsveranstaltungen über die Berufsprüfung Bäuerin mit Fachausweis vom Oktober 2021 statt. Es wurden Informationen zur Projektarbeit, zur Schlussprüfung und zum Anmeldeverfahren abgegeben.
Nachweis Praxiszeit
Bei einer Berufsprüfung spielt die Praxiszeit eine wichtige Rolle. Für die Zulassung zur Berufsprüfung Bäuerin mit Fachausweis ist eine zweijährige bäuerlich-hauswirtschaftliche Praxis vorgeschrieben. Diese Praxis muss bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung schriftlich ausgewiesen werden.
Modulliste
Die Modulliste gibt den Überblick über die an der Berufsprüfung anrechenbaren Module. Sie sind gegliedert in:
Pflichtmodule: 9 Module über die Themen Familie, Haushaltsmanagement, Ernährung, Gartenbau, Produkteverwertung und landwirtschaftliche Betriebslehre, Recht und Buchhaltung.
Wahlmodule: mind. 2 müssen ausgewählt werden. Die Themen gehen von Tierhaltung, über Textiles Gestalten zu agrotouristischen Modulen.
Gesuch um Anerkennung eines Moduls / Nachteilsausgleich
Hier finden Sie Vorlagen resp. Informationen dazu, wie Sie ein Gesuch an die Prüfungsleitung formulieren können.
Gesuch um Anerkennung eines Moduls / von Modulen
Anleitung zur Schlussprüfung
Die Schlussprüfung Bäuerin FA ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil ist das Verfassen einer Projektarbeit. Darin sind drei gewählte Module (davon mind. 1 Pflichtmodul) vernetzt. Der zweite Teil ist die mündliche Präsentation dieser Projektarbeit und der dritte Teil ein Fachgespräch zu einer fiktiven Situation, im Zusammenhang mit den drei gewählten Modulen. Der Anhang 1 zur Wegleitung gibt der Kandidatin Hinweise, was in den einzelnen Teilen erwartet wird.
Anhang 1 zur Wegleitung Anleitung zur Schlussprüfung
Programm Einführungskurs Projektarbeit und Fachgespräch
Die Beurteilungskriterien ab Prüfung Frühling 2019 sind in den folgenden Beurteilungsbogen ersichtlich.
Kosten der Schlussprüfung
Fr. 200.00 Einschreibegebühr bei Anmeldung
Fr. 700.00 Prüfungsgebühr
Fr. 65.00 Diplom- und Registergebühr
Fr. 100.00 1. Kurstag: Erarbeitung der Projektarbeit
Fr. 100.00 2. Kurstag: Erarbeitung der Projektarbeit und Präsentationstechnik
Fr. 50.00 3. Kurshalbtag: Fachgespräch
Der Besuch der 2.5 Kurstage ist fakultativ.
Werden die 2.5 Kurstage komplett besucht und die Berufsprüfung absolviert, dann kann beim Bund ein Antrag gestellt werden, um die Kosten der Kurstage hälftig zurückerstattet zu bekommen.
Lesen Sie hier das Infoblatt dazu "Subjektorientierte Finanzierung von eidg. Prüfungen".
Ausschreibung und Anmeldung zur Berufsprüfung
Die Berufsprüfung wird zentral und gesamtschweizerisch ausgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, dreimal im Jahr die Schlussprüfung zu absolvieren.
Prüfungsleitung Bäuerin D (Deutschschweiz): Frühling und Herbst (deutsch)
Prüfungsleitung Bäuerin F (Westschweiz): Frühling (französisch)
Die Anmeldung erfolgt an die jeweilige Chefexpertin.
Mit der Anmeldung wird eine Einschreibegebühr erhoben.
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Gesuche für Spezialfälle, welche die Schlussprüfung bzw. die Projektarbeit betreffen, müssen spätestens mit der Anmeldung zur Schlussprüfung eingereicht werden. Spätere Gesuche werden zurückgestellt.
Anmeldeformular Bäuerin mit Fachausweis (doc)