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Landwirtschaftliches Einkommen: Ungenügende Schlussfolgerungen

Der Bundesrat hat am Freitag, 1. März, einen Bericht über das landwirtschaftliche Einkommen in Erfüllung eines vom Parlament angenommenen Postulats verabschiedet. Dieser Bericht bietet interessante und detaillierte Grundlagen für die anstehenden Diskussionen über die Höhe des landwirtschaftlichen Einkommens, das im Durchschnitt bei 17 Franken pro Stunde liegt, und über dessen Verbesserung. Die Schlussfolgerungen und die angesprochenen Verbesserungsmöglichkeiten sind jedoch nicht so effizient und gehen nicht so weit, wie man es sich angesichts der aktuellen Situation und der sehr klaren Forderungen der bäuerlichen Bevölkerung hätte erhoffen können. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband weist seit mehreren Jahren auf diese Problematik hin und hätte vom Bundesrat mehr Mut erwartet.

Am 1. März 2024 hat der Bundesrat einen Bericht in Beantwortung des Postulats 21.4585 Bulliard-Marbach «Einkommen der Bauernfamilien» veröffentlicht. Dies ist ein wichtiges Thema für den Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV. Seit Jahren bezieht er regelmässig direkt beim Bundesamt für Landwirtschaft und bei der jährlichen Veröffentlichung der landwirtschaftlichen Einkommen zu folgenden Punkten Stellung: das tiefe Einkommen, der Einbezug des Einkommens der Partner:innen, der zu hohe Durchschnitt als Vergleichsbasis und der fehlende Wille des Bundesrates, Massnahmen gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) zu ergreifen. Auch die Art und Weise, wie diese Zahlen kommuniziert werden, hat der SBLV immer wieder kritisiert. Diese Kritik gilt auch in Bezug auf die Pressemitteilung vom 1. März. Sie verzerrt das wahre Bild der Situation. Einerseits wird lediglich das Einkommen pro Betrieb genannt, ohne zu erläutern, wie viele Familienarbeitskräfte damit entlöhnt werden sollen. Andererseits wird der Rückgang des landwirtschaftlichen Einkommens (1,3%) genannt, aber angesichts der aktuellen Situation wäre es transparenter gewesen, den Rückgang des Einkommens je Familienarbeitskraft zu nennen, der 6,3% beträgt!

Der Bericht liefert klare und detaillierte Angaben zu denen im Postulat geforderten Elementen. Er bestätigt die Notwendigkeit, das Monitoring beizubehalten sowie den Vorschlag, den Referenzwert für den Vergleich mit anderen beruflichen Sektoren zu ändern, was vom SBLV begrüsst wird. Hingegen ist der SBLV nicht damit einverstanden, dass das Einkommen der Partner:innen in die Beurteilung des wirtschaftlichen Standes der Schweizer Landwirtschafts-betriebe einbezogen wird oder dass es dazu verwendet wird um festzustellen, ob der Lebens-standard der Bauernfamilien angemessen ist oder nicht. Solche Kriterien gehören in eine soziale oder soziologische Bewertung und nicht in die Bewertung der Effizienz und der Ergebnisse einer Agrarpolitik. Dieser und die folgenden Einwände wurden im Rahmen der Begleitgruppe zur Erstellung des Berichts vorgebracht.

Schliesslich ist der Bericht hinsichtlich der Verbesserungsmöglichkeiten und seiner Schluss-folgerungen unzureichend. Der direkteste und wirksamste Weg zu einem besseren Einkommen ist zweifellos der über eine bessere Bezahlung auf den Märkten, ein hochaktuelles Thema. Man hätte vom Bundesrat erwarten können, dass er den Mut hat und die Gelegenheit nutzt, Empfehlungen auszusprechen und in diesem Punkt klare Linien zu ziehen. Dies wäre auch eine erste Antwort auf die kürzlich eingereichte Petition gewesen, für die in wenigen Tagen fast 70’000 Unterschriften gesammelt wurden, und eine erste Geste im Hinblick auf die Verpflichtung, die ihm durch Artikel 5, Absatz 2 LwG auferlegt wird.

Für weitere Auskünfte:
Anne Challandes, Präsidentin SBLV challandes@landfrauen.ch; Tel. 079 396 30 04