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Ein modernisiertes bäuerliches Bodenrecht mit Stärkung der Rechte von Frauen

Medienmitteilung des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes SBLV vom 08.10.2025

Der Bundesrat modernisiert das seit dreissig Jahren bestehende bäuerliche Bodenrecht und stärkt mit drei zentralen Änderungen die Stellung der Ehepartner:innen, insbesondere der Frauen. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV begrüsst diese Revision und ruft das Parlament zur Unterstützung auf.

Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrats. Mit der Annahme seiner Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts BGBB modernisiert er dieses 30 Jahre alte Gesetz im Anschluss an einen Prozess, an dem verschiedene Akteure, darunter auch der SBLV, beteiligt waren.

Die Motion 22.4253 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats WAK-S diente als Grundlage für die Revision und legte klare Ziele fest: Stärkung des Prinzips der Selbstbewirtschaftung, des Unternehmertums und der Stellung der Ehepartner:innen. Drei Änderungen dienen ausdrücklich diesem letztgenannten Ziel und bringen erhebliche Verbesserungen für Ehepartner:innen, von denen die Mehrheit Frauen sind.

Vorkaufsrecht für Ehepartner:innen
Ein Vorkaufsrecht wird zugunsten der Ehepartner:innen eingeführt, die neu nach den Nachkommen und vor den Geschwistern und deren Kindern an zweiter Stelle stehen. Bislang hatten Lebenspartner:innen beim Verkauf des Betriebs keine Rechte. Dies ist eine Anerkennung ihrer Zugehörigkeit zur Familie sowie ihres Beitrags zur Familie und zum Betrieb. Es bestätigt zudem, dass sie ihren Platz unter den potenziellen Nachfolger:innen verdienen. Dieses Vorkaufsrecht wird dazu beitragen, dass mehr Frauen einen Betrieb übernehmen.

Bessere Anrechnung von Investitionen
Grundsätzlich wird der landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der Familie zum Ertragswert übertragen. Für Investitionen, die zehn Jahre vor der Übertragung getätigt worden sind, ist bereits gemäss aktuellem Gesetz eine Erhöhung des Anrechnungswerts möglich, wenn dies besondere Umstände rechtfertigen. Mit der Revision wird nun die Abschreibungsdauer für grosse Investitionen präzisiert und verlängert. Dies ist ein wichtiger Schritt, der unterstützt und umgesetzt werden muss. Der erhöhte Anrechnungswert wird somit näher an der Realität liegen und mehr Gerechtigkeit innerhalb der Familie und zwischen den Erben schaffen. Weiter wird damit die Situation der übergebenden Generation im Ruhestand verbessert. Diese Änderung ermöglicht zudem eine Erhöhung der bei der Auflösung der Ehe berücksichtigten Werte, wodurch die negativen finanziellen Folgen einer Scheidung für die nicht-Eigentümer Ehepartner:innen verringert werden

Bewilligungsfreie Überschreitung der Belastungsgrenze
Die Revision sieht eine Anhebung der Obergrenze für die maximale Verschuldung jedes landwirtschaftlichen Betriebs vor. Ausserdem wird die Überschreitung dieser Belastungsgrenze bewilligungsfrei, um die vom Scheidungsrichter festgelegten ehelichen Ansprüche sicher-zustellen. Diese Änderung wird die Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung des finanziellen Ausgleichs erleichtern, die der nicht-Eigentümer Ehegattin nach der Auflösung der Ehe gerichtlich zugesprochen wurde. Dadurch wird verhindert, dass sich viele Ehefrauen aus Loyalität gegenüber ihren Kindern gezwungen sehen, auf ihren Anspruch zu verzichten, um den Betrieb – in den sie sich während des gemeinsamen Lebens investiert haben – zu erhalten und von ihren eigenen Nachkommen weiterführen zu lassen.

Ermöglichung der Realteilung
Die Möglichkeit, einen Betrieb in mehrere unabhängige landwirtschaftliche Unternehmen aufzuteilen, ist eine Antwort auf die zunehmende Vergrösserung von Betrieben und die Höhe des Verkaufspreises. Dadurch werden die Übergabeoptionen erweitert, insbesondere wenn mehrere Personen interessiert sind. Der SBLV sieht darin eine zusätzliche Chance, wenn mehrere Kinder der Familie sich niederlassen möchten, insbesondere für Schwestern, die bei der Vergabe des Familienbetriebs manchmal noch benachteiligt sind. Ebenso verbessern sich die Perspektiven für Personen, die nicht aus einer Bauernfamilie stammen, einen Betrieb zu übernehmen, darunter auch Frauen.

Diese Anpassungen aktualisieren das bäuerliche Bodenrecht und würdigen das Engagement sowie die Leistungen der Ehepartner:innen, die täglich Arbeit in den Betrieb und damit in die familiäre und bäuerliche Landwirtschaft investieren. Der SBLV hat sich im Rahmen der Begleitgruppe aktiv dafür eingesetzt und unterstützt diese Vorschläge ausdrücklich. Der SBLV ruft das Parlament dazu auf, diese Änderungen zu unterstützen, damit die vorgeschlagenen Verbesserungen ohne Verzögerung umgesetzt werden können. Dieser Schritt stellt einen weiteren positiven Beitrag zu mehr Gerechtigkeit für alle dar, die in der Landwirtschaft leben und arbeiten. Er ergänzt die bisher erzielten Fortschritte. Diese positive Entwicklung muss fortgesetzt und unterstützt werden – auch in der Praxis. Der SBLV setzt sich weiterhin für konkrete Ergebnisse ein, heute und im Hinblick auf die künftige Agrarpolitik AP2030+.

Für weitere Informationen:
Anne Challandes, Präsidentin, challandes@landfrauen.ch, Tel. 079 396 30 04

Informationen zu Frauen in der Schweizer Landwirtschaft siehe unter:
Frauen in der Landwirtschaft – SBLV

AP2030+: Der SBLV stellt Weichen für die Frauen in der Landwirtschaft
AP2030+: Der SBLV stellt Weichen für die Frauen in der Landwirtschaft – Landfrauen SBLV

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