Partnerschaft und Ehe

Familienmitglieder und Angestellte, die positive Anerkennung durch Komplimente für ihre Arbeit erhalten, sind unter anderem motivierter. Ausserdem ist es gut für den Ruf, weil sie das Lob weiter nach aussen tragen.
Mit einem Ehevertrag können Ehepartner die Folgen der Auflösung ihres Güterstandes im Falle einer Scheidung oder im Todesfall individuell regeln.
Das Ende einer Paarbeziehung löst viele Fragen aus. Je nachdem, ob das Paar verheiratet war oder ohne Trauschein zusammenlebte, gelten unterschiedliche Grundsätze. Dem Wohl gemeinsamer Kinder wird mittlerweile bei beiden Beziehungsformen rechtlich praktisch gleichermassen Rechnung getragen.
Erbrechtlich stehen Ehepartner finanziell besser da als Konkubinatspartner. Unverheiratete können sich nur bedingt durch einen Erbvertrag oder ein Testament gegenseitig begünstigen. Dabei fallen im Erbfall in der Regel erst noch zusätzliche Steuern an.
Wenn die eigene Familie nicht dem traditionellen Modell entspricht, gilt es mit Blick auf die Hofübergabe einiges zu beachten. Wer den Betrieb zu welchem Wert übernehmen kann, ist in grossem Masse von den verwandtschaftlichen Beziehungen innerhalb der zusammengewürfelten Familie abhängig.
Trotz enger Bindung zum Hofbewirtschafter gilt die Konkubinatspartnerin / der Konkubinatspartner nicht als mitarbeitendes Familienmitglied in der Landwirtschaft. Wird gegen Lohn auf dem Betrieb des Partners mitgearbeitet, besteht Versicherungsschutz über die gesetzlichen Obligatorien der ersten und zweiten Säule.
Arbeitet die Ehefrau ohne eigenes AHV-Einkommen auf dem Betrieb des Ehemannes mit, bleiben ihr gewisse soziale Dienstleistungen vorenthalten. Ein Arbeitsvertrag oder eine gemeinsame Betriebsführung hebt diese soziale Ungleichheit auf.
Oft investieren Partner ihre Eigenmittel in den Betrieb, der im alleinigen Eigentum des anderen steht. Damit bei einer Scheidung oder Trennung die betreffende Person den Betrag zurückfordern kann, müssen Investitionen schriftlich festgehalten sein. Im Todesfall sind auch die jeweiligen gesetzlichen Erben von einer sauberen Dokumentation abhängig.
Bei einem Konkubinat muss man Vieles selbst regeln, um Probleme zu vermeiden.
In einer Beziehung geht es darum, Themen ehrlich anzusprechen.