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Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb:

Der Wettbewerb läuft vom 06.-26.03.2023 um 23:00 Uhr auf Instagram und Facebook. Es wird 1x eine kantonale Haushaltshilfe im Wert von Fr. 500.00 verlost. Der Gewinner:in wird über Instagram und Facebook benachrichtigt und müssen sich bis Ende März 2023 melden. Wenn sich der Nutzer:in innerhalb dieser Frist nicht auf die Gewinnbenachrichtigung hin meldet, führt dies zum Verlust des Gewinnanspruchs.

Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich ‎natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr erreicht haben. Jede Person ist nur einmal teilnahmeberechtigt. Die Gewinner:innen werden unter allen Teilnehmenden gezogen. Im Übrigen wird über den Wettbewerb keine Korrespondenz geführt. Der ‎Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Barauszahlung des Gewinns ist nicht ‎möglich.‎ Bei Wettbewerben mit Bildern, z. B. Fotos, dürfen für den Wettbewerb nur solche verwendet werden, an denen der Teilnehmende die ‎entsprechenden Rechte (Urheber- und Persönlichkeitsrechte) besitzt. Bei Reklamationen, ‎namentlich wegen Urheber- oder Persönlichkeitsverletzung, werden Fotos umgehend ‎entfernt und aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Der Teilnehmende erteilt dem SBLV das Recht, entsprechende Bilder für die Kommunikation über den Wettbewerb auf dem jeweiligen Social Media Kanal zu nutzen. Bei Wettbewerben mit Fotos dürfen nur Personen teilnehmen, die ein öffentliches Profil auf Instagram haben. Der SBLV verwendet die Personendaten einzig für den Wettbewerb.