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Sich informieren, Fragen stellen und Forderungen formulieren

Gastbeitrag von Anne Challandes | BauernZeitung

Eine Gesetzesänderung will Frauen von Bauern im Trennungsfall besserstellen. Eine gerechte Entlöhnung der Ehegatten und eine angemessene Entschädigung im Scheidungsfall sei hilfreich und notwendig, sagt Anne Challandes, Präsidentin des SBLV.

Es ist kein Geheimnis, die Bauernfamilien sind genauso stark von Scheidungen betroffen wie der Rest der Bevölkerung, und die Frauen sind am härtesten betroffen. Gründe dafür sind unter anderem die Vermischung von Privat- und Geschäftsvermögen von Ehepartnern, das Fehlen von Dokumenten, die Anwendung des Ertragswerts, allfällige Quersubventionierungen mit Geldern der Nichteigentümer-Ehegatten.

Frauen verzichten, um die Betriebsübernahme durch ihre Kinder zu sichern
Nach der Scheidung ist es oft schwierig, die Mittel für die Zahlung der Ausgleichsbeträge zu erwirtschaften. Die Frauen stehen tatsächlich vor dem Dilemma, entweder dem landwirtschaftlichen Betrieb eine grosse finanzielle Belastung aufzubürden und dadurch die Übernahme durch ihre Kinder zu gefährden oder zu verzichten und mit fast nichts neu anfangen zu müssen.

Das Parlament verabschiedete eine Motion mit dem Ziel, die Entlöhnung der Ehegatten oder ihre angemessene Entschädigung im Falle einer Scheidung zu fördern. Der SBV und der SBLV wurden aufgefordert, einen gemeinsamen Vorschlag einzureichen. Ein Teil dieses Vorschlags umfasst eine neue Anforderung für die Gewährung von Strukturverbesserungsmassnahmen mit einer gemeinsamen Beratung oder die Entlöhnung der Ehegatten.

SBLV unterstützt Gesetzesänderung
Zurzeit befindet sich die dafür nötige Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft in der Vernehmlassung (zur Stellungnahme). Im erläuternden Bericht schlägt auch der Bundesrat vor, beiden Anforderungen kumulativ zu formulieren. Um Unterstützung zu erhalten, müssen die Gesuchstellenden demnach bestätigen, dass das Paar eine gemeinsame Beratung erhalten hat und dass eine Vergütung für den Partner oder die Partnerin vorgesehen ist.

Der SBLV unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung sowie die für die Ehegatten bessere Lösung, kumulativ Beratung und Entlöhnung zu verlangen. Beides ist hilfreich und notwendig und trägt dazu bei, die negativen Folgen einer Scheidung zu verringern.

Übrigens gibt es bereits Möglichkeiten, das Zusammenleben und die Arbeit gemeinsam zu organisieren. Es können z. B. finanzielle Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern getroffen werden, die für beide vorteilhaft sind, sowohl für die Zeit des Zusammenlebens als auch im Hinblick auf eine mögliche Scheidung.

Vorausschauend regeln, um negative Folgen zu vermeiden
Das ist eine Möglichkeit, Details vorausschauend und proaktiv zu regeln und schwerwiegende negative Folgen zu vermeiden. Es gibt zahlreiche Informationen dazu, z. B. auf der Website des SBLV. Es ist auch empfehlenswert, sich Rat oder sogar eine zweite Meinung von Fachleuten einzuholen, die sich mit den Besonderheiten der Landwirtschaft auskennen und die Interessen beider Seiten auf faire Weise wahren wollen.

Informieren Sie sich, stellen Sie Fragen und formulieren Sie Ihre Forderungen. Eine ehrliche und klare Kommunikation zwischen den Betroffenen ist immer noch der beste Weg, eine Trennung zu vermeiden oder wenigstens die materiellen Folgen davon abzuschwächen.

Anne Challandes, Präsidentin Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV)

Bild: Canva

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