Praxiszeit

Das Erfüllen der Praxiszeit von mindestens 2 Jahren ist eine Zulassungsbedingung für die Berufsprüfung Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter. Praxiszeit als Bäuerin oder bäuerlicher Haushaltleiter heisst, dass hauptsächlich Arbeiten gemäss dem Berufsprofil Bäuerin / bäuerlicher Haushaltsleiter ausgeführt werden. Der Fokus liegt klar auf der Hauswirtschaft.

Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird nachfolgend die weibliche Form gewählt.

Das Berufsprofil Bäuerin mit Fachausweis

  • Sie ist fähig, den bäuerlichen Haushalt mit angegliederten Bereichen nach wirtschaftlichen und modernen Gesichtspunkten zu organisieren und auf Mitbewohner und Gäste einzugehen.
  • Sie hat ein umfassendes Wissen über Produktion, Verarbeitung und Verwendung von Nahrungsmitteln und ist fähig, dieses auch zu vermitteln.
  • Sie kann partnerschaftlich an der Betriebsführung des Landwirtschaftsbetriebes mitwirken sowie eigene Betriebszweige führen.
  • Sie ist oftmals Nahtstelle zwischen Produzentin und Konsumentin.

Aus dem Tätigkeitsbeschrieb muss klar hervorgehen, dass der Haupteinsatzbereich in der Hauswirtschaft lag. Arbeitseinsätze, welche rein in der Produktion (z. Bsp. Obsternte, Verkauf, Pferdepension etc.) stattfanden, werden nicht angerechnet. Einseitige Arbeiten aus dem Bereich Bäuerin (z. Bsp. nur Gartenarbeiten, nur Buchhaltung, nur Pflege Hofumschwung) werden nur bedingt angerechnet.

Bedingungen zur Anrechnung

Für die Zulassung weisen Sie 2 Jahre Praxiszeit im Haushalt eines direktzahlungsberechtigen Landwirtschaftsbetriebes bei einem Anstellungs-Pensum von mind. 50% aus. Ist das Pensum tiefer, verlängert sich die Dauer entsprechend. Die Praxiszeit muss spätestens beim Anmeldetermin erfüllt sein.

Der Haushalt eines direktzahlungsberechtigten Betriebes ist dort, wo die Betriebsleitung wohnt – unabhängig davon, ob dies auf dem Hof ist oder an einem anderen Ort.

  • Praxiszeit kann ab dem Abschluss der ersten Grundbildung (EFZ, Mittelschule mit Maturität, Fachmittelschule mit Fachmaturität) angerechnet werden.
  • Die Arbeitspraxis wird durch die Unterschrift der Betriebsleitung (inkl. Ort und aktuellem Datum) auf dem Formular „Nachweis Praxiszeit“ belegt.
  • Ist das Pensum tiefer, verlängert sich die Praxiszeit entsprechend. Das Pensum muss jedoch mindestens 20% betragen.
  • Ein maximales Beschäftigungspensum von 120 % (Praxiszeit plus auswärtige Arbeiten und/oder allfällige Weiterbildungen) darf nicht überschritten werden.
  • Weiterbildungen an bäuerlich hauswirtschaftlichen Fachschulen werden ebenfalls zum Beschäftigungspensum ausserhalb des bäuerlichen Haushaltes aufgerechnet und können nicht als Praxiszeit angerechnet werden.

Das bedeutet, dass Personen mit einem Beschäftigungspensum von 100 % ausserhalb der Landwirtschaft (inkl. allfälliger Weiterbildungen/Nebenämtern) zusätzlich 20 % Praxiszeit (1 Tag à 8 bis 10 Stunden) in einem direktzahlungsberechtigten, bäuerlichen Haushalt ausweisen können.

Praxiszeit „Bäuerlicher Haushalt“
ab Anzahl Tage pro Woche
Stunden / pro Woche

übriges Pensum
inkl. Weiterbildungen
und Nebenämtern
erforderliche Monate
bei gleichbleibendem Pensum
1 Tage (20%) 8 – 10 100% 48
1.5 Tage (30%) 12 – 15 90% 36
2 Tage (40%) 16 – 20 80% 30
2.5 Tage (≥ 50%) 20 – 25 max. 70% 24

Die Spezialfälle, welche im Sinne einer Ausnahme regulär angerechnet werden, sind:

  • Arbeiten im Haushalt auf einer Alp
  • Arbeiten im Haushalt auf einer Farm im Ausland
  • Arbeiten bei einem bäuerlichen Haushaltsservice (sofern die Einsätze hauptsächlich in Haushaltungen von direktzahlungsberechtigten Betrieben erfolgen)

Bei einem Spezialfall werden max. sechs Monate (also 25% der gesamten Praxiszeit) und max. 2 Spezialfälle angerechnet.

Dokumente zur Belegung der Praxiszeit

Die erarbeitete Praxiszeit wird mit den folgenden zwei Dokumenten belegt:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Formular Nachweis Praxiszeit

Der Lebenslauf

Da die Praxiszeit eine Zulassungsbedingung zur Berufsprüfung ist, muss sie auch im Lebenslauf mit den genauen Daten und Prozentangaben des Pensums (bäuerlich-hauswirtschaftlichen Tätigkeit, inkl. auswärtige Tätigkeit) aufgelistet zu werden.

Anhand des Lebenslaufes ist es für die Prüfungsleitung nachvollziehbar und klar ersichtlich, wann diese Praxiszeit neben allen weiteren Tätigkeiten, Ausbildungen usw. absolviert wurde.

Die Daten müssen selbstverständlich mit dem Praxisnachweisblatt übereinstimmen.

Der Lebenslauf soll lückenlos über die persönlichen, schulischen und beruflichen Tätigkeiten bis zum Anmeldetermin Auskunft geben. Es kann auch der bisherige, bereits bestehende Lebenslauf verwendet werden, sofern alle Informationen enthalten sind.

Formular Nachweis Praxiszeit

Mit dem Formular Nachweis Praxiszeit werden sämtliche Betriebe ausgewiesen, welche für die Anrechnung der Praxiszeit als Bäuerin relevant sind.

Wird Praxiszeit auf einer Alp oder einer Farm im Ausland ausgewiesen, so werden auch diese Betriebe im Nachweis Praxiszeit ausgewiesen. Die Angaben zu Arbeitskräften (SAK) sowie Flächen (LN) werden sinngemäss aufgeführt.

Mit Ort, Datum sowie Unterschrift bestätigt die Betriebsleitung die Richtigkeit der Angaben. Erfolgte im Verlauf der Praxiszeit ein Wechsel in der Betriebsleitung, so müssen die Betriebsleitungen separat ausgewiesen werden und die Richtigkeit mit allen Betriebsleitungen belegt werden.

Ist es nicht möglich, das Formular Nachweis Praxiszeit durch die entsprechende Betriebsleitung unterschreiben zu lassen (z.B. Farm im Ausland) muss eine separate Arbeitsbestätigung der Anmeldung zur Schlussprüfung beigelegt werden.

Die Daten müssen selbstverständlich mit dem Lebenslauf übereinstimmen.

Gerne unterstützen wir Sie vor der Anmeldung zur Berufsprüfung bei der Berechnung der bereits erarbeiteten Praxiszeit. Senden Sie dafür Ihren Lebenslauf sowie das Formular „Nachweis Praxiszeit“ per Mail an Rajka Frei oder Maggie Kottmann. Die Koordinaten finden Sie hier.

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