Home > > News > Ein modernisiertes bäuerliches Bodenrecht mit Stärkung der Rechte von Frauen

Teilen

Ein modernisiertes bäuerliches Bodenrecht mit Stärkung der Rechte von Frauen

Medienmitteilung des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes SBLV vom 08.10.2025

Der Bundesrat modernisiert das seit dreissig Jahren bestehende bäuerliche Bodenrecht und stärkt mit drei zentralen Änderungen die Stellung der Ehepartner:innen, insbesondere der Frauen. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV begrüsst diese Revision und ruft das Parlament zur Unterstützung auf.

Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrats. Mit der Annahme seiner Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts BGBB modernisiert er dieses 30 Jahre alte Gesetz im Anschluss an einen Prozess, an dem verschiedene Akteure, darunter auch der SBLV, beteiligt waren.

Die Motion 22.4253 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats WAK-S diente als Grundlage für die Revision und legte klare Ziele fest: Stärkung des Prinzips der Selbstbewirtschaftung, des Unternehmertums und der Stellung der Ehepartner:innen. Drei Änderungen dienen ausdrücklich diesem letztgenannten Ziel und bringen erhebliche Verbesserungen für Ehepartner:innen, von denen die Mehrheit Frauen sind.

Vorkaufsrecht für Ehepartner:innen
Ein Vorkaufsrecht wird zugunsten der Ehepartner:innen eingeführt, die neu nach den Nachkommen und vor den Geschwistern und deren Kindern an zweiter Stelle stehen. Bislang hatten Lebenspartner:innen beim Verkauf des Betriebs keine Rechte. Dies ist eine Anerkennung ihrer Zugehörigkeit zur Familie sowie ihres Beitrags zur Familie und zum Betrieb. Es bestätigt zudem, dass sie ihren Platz unter den potenziellen Nachfolger:innen verdienen. Dieses Vorkaufsrecht wird dazu beitragen, dass mehr Frauen einen Betrieb übernehmen.

Bessere Anrechnung von Investitionen
Grundsätzlich wird der landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der Familie zum Ertragswert übertragen. Für Investitionen, die zehn Jahre vor der Übertragung getätigt worden sind, ist bereits gemäss aktuellem Gesetz eine Erhöhung des Anrechnungswerts möglich, wenn dies besondere Umstände rechtfertigen. Mit der Revision wird nun die Abschreibungsdauer für grosse Investitionen präzisiert und verlängert. Dies ist ein wichtiger Schritt, der unterstützt und umgesetzt werden muss. Der erhöhte Anrechnungswert wird somit näher an der Realität liegen und mehr Gerechtigkeit innerhalb der Familie und zwischen den Erben schaffen. Weiter wird damit die Situation der übergebenden Generation im Ruhestand verbessert. Diese Änderung ermöglicht zudem eine Erhöhung der bei der Auflösung der Ehe berücksichtigten Werte, wodurch die negativen finanziellen Folgen einer Scheidung für die nicht-Eigentümer Ehepartner:innen verringert werden

Bewilligungsfreie Überschreitung der Belastungsgrenze
Die Revision sieht eine Anhebung der Obergrenze für die maximale Verschuldung jedes landwirtschaftlichen Betriebs vor. Ausserdem wird die Überschreitung dieser Belastungsgrenze bewilligungsfrei, um die vom Scheidungsrichter festgelegten ehelichen Ansprüche sicher-zustellen. Diese Änderung wird die Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung des finanziellen Ausgleichs erleichtern, die der nicht-Eigentümer Ehegattin nach der Auflösung der Ehe gerichtlich zugesprochen wurde. Dadurch wird verhindert, dass sich viele Ehefrauen aus Loyalität gegenüber ihren Kindern gezwungen sehen, auf ihren Anspruch zu verzichten, um den Betrieb – in den sie sich während des gemeinsamen Lebens investiert haben – zu erhalten und von ihren eigenen Nachkommen weiterführen zu lassen.

Ermöglichung der Realteilung
Die Möglichkeit, einen Betrieb in mehrere unabhängige landwirtschaftliche Unternehmen aufzuteilen, ist eine Antwort auf die zunehmende Vergrösserung von Betrieben und die Höhe des Verkaufspreises. Dadurch werden die Übergabeoptionen erweitert, insbesondere wenn mehrere Personen interessiert sind. Der SBLV sieht darin eine zusätzliche Chance, wenn mehrere Kinder der Familie sich niederlassen möchten, insbesondere für Schwestern, die bei der Vergabe des Familienbetriebs manchmal noch benachteiligt sind. Ebenso verbessern sich die Perspektiven für Personen, die nicht aus einer Bauernfamilie stammen, einen Betrieb zu übernehmen, darunter auch Frauen.

Diese Anpassungen aktualisieren das bäuerliche Bodenrecht und würdigen das Engagement sowie die Leistungen der Ehepartner:innen, die täglich Arbeit in den Betrieb und damit in die familiäre und bäuerliche Landwirtschaft investieren. Der SBLV hat sich im Rahmen der Begleitgruppe aktiv dafür eingesetzt und unterstützt diese Vorschläge ausdrücklich. Der SBLV ruft das Parlament dazu auf, diese Änderungen zu unterstützen, damit die vorgeschlagenen Verbesserungen ohne Verzögerung umgesetzt werden können. Dieser Schritt stellt einen weiteren positiven Beitrag zu mehr Gerechtigkeit für alle dar, die in der Landwirtschaft leben und arbeiten. Er ergänzt die bisher erzielten Fortschritte. Diese positive Entwicklung muss fortgesetzt und unterstützt werden – auch in der Praxis. Der SBLV setzt sich weiterhin für konkrete Ergebnisse ein, heute und im Hinblick auf die künftige Agrarpolitik AP2030+.

Für weitere Informationen:
Anne Challandes, Präsidentin, challandes@landfrauen.ch, Tel. 079 396 30 04

Informationen zu Frauen in der Schweizer Landwirtschaft siehe unter:
Frauen in der Landwirtschaft – SBLV

AP2030+: Der SBLV stellt Weichen für die Frauen in der Landwirtschaft
AP2030+: Der SBLV stellt Weichen für die Frauen in der Landwirtschaft – Landfrauen SBLV

Aktuelles


14.09.2026

Webinar zur Finanzierung der 13. AHV-Rente

Save the Date: Am Dienstag, 27. Oktober 2026, 18.30 – 20.00 h findet das Webinar zur Finanzierung der 13. AHV-Rente statt.
Erhalte Hintergrundinfos und bilde dir deine Meinung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente.
Jetzt vormerken!
Weitere Infos folgen.


14.09.2026

Webinar: Burnout und Burnout-Prävention

Am Montag, 16. November 2026 findet das praxisnahe Webinar exklusiv für Mitglieder des SBLV und der SGF statt.
Themen: Burnout frühzeitig erkennen, Präventions-Möglichkeiten und Hilfsangebote kennen.
Jetzt anmelden!


11.09.2026

Von Schmerz zu neuer Hoffnung

Was einer Bäuerin nach dem Verlust ihres Sohnes durch einen Forstunfall Halt gibt.
Lies hier den Artikel unserer Autorin Lotti Hunziker in der BauernZeitung vom 31.08.2026.


11.09.2026

Die Sennerin auf der Alp Larein

Frühes Aufstehen, lange Tage und viel Verantwortung: Für Marlies Thöny ist das kein Verzicht, sondern Erfüllung. Als Sennerin auf der Alp Larein im Prättigau lebt sie eine Arbeit, die Körper und Herz fordert und genau darin findet sie ihren Sinn.
Lies hier den Artikel unserer Autorin Lotti Hunziker in der UFA-Revue 09/2026.


07.09.2026

Vier-Ländertreffen der Bäuerinnen- und Landfrauenverbände 2026

Die deutschsprachigen Bäuerinnen- und LandFrauenorganisationen fordern zum Internationalen Jahr der Frauen in der Landwirtschaft 2026 mehr finanzielle Unabhängigkeit, gleichberechtigten Zugang zu Finanzierung und Fördermitteln sowie bessere Absicherung für Frauen in der Landwirtschaft.


30.08.2026

Eine Schweiz ohne Kühe, in der unser Speiseplan vom Staat vorgegeben wird?

Die Initiative will die Ernährungssicherheit stärken, könnte mit unrealistischen Vorgaben aber Landwirtschaft, Böden und Biodiversität schwächen.


30.08.2026

Beeren

Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) verfasst monatlich für die Schweizer Familie «Tipps & Tricks der Landfrauen».

In dieser Ausgabe der Schweizer Familie drehen sich alle Tipps & Tricks rund um «Beeren»


24.08.2026

Hilfe infolge Trockenheit

Das Jahr ist für die Bauernfamilien auf Grund der anhaltenden Trockenheit aussergewöhnlich schwierig.
Die Bucher-Gossweiler-Stiftung unterstützt existenzbedrohte Härtefälle in Folge der Trockenheit.


21.08.2026

Superfood made in Switzerland

Hast du gewusst, dass es zu vielen exotischen Superfood-Produkten einheimische Alternativen gibt, die mindestens genauso gesund sind?
Lies den Artikel unserer Autorin Trudi Berchtold im SchweizerBauer vom 19. August 2026


14.08.2026

Food Overshoot Day – Wir leben auf Kosten anderer

Seit dem 13. Juli ernährt sich die Schweiz statistisch gesehen auf Kosten anderer Länder – früher als je zuvor. Der sogenannte Schweizer Food Overshoot Day markiert den Zeitpunkt, ab dem die in der Schweiz konsumierten Lebensmittel rechnerisch nicht mehr aus der heimischen Produktion stammen.


01.06.2026

Umfrage zur Belastung in der Schweizer Landwirtschaft

Burnout und psychische Belastungen sind in der Schweizer Landwirtschaft weit verbreitet – doch bisher wenig erforscht. Mit unserer schweizweiten Umfrage möchten wir Belastungen besser verstehen und passende Unterstützungsangebote stärken. Danke fürs Mitmachen und Teilen!

Landfrauen.ch_News

Finden Sie auf unserem Newsportal weitere Publikationen des Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes.