Erfolg für den SBLV! Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts wurde angenommen
Am 10.06.2026 hat der Nationalrat die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts mit sehr grosser Mehrheit angenommen. In einer 2022 angenommenen Motion hatte das Parlament den klaren Auftrag erteilt, die Position der Ehegatten in diesem dreissig Jahre alten Gesetz zu verbessern. Dies ist nun mit den drei vom Bundesrat vorgeschlagenen und von den Mitgliedern des Nationalrats ohne Widerstand verabschiedeten Änderungen geschehen:
✅ Ein Vorkaufsrecht für Ehepartner:innen
✅ Erhöhung des Anrechnungswerts für grossen Investitionen
✅ Überschreitung der Belastungsgrenze zur Begleichung festgelegten güterrechtlichen Forderungen aus Ehescheidung
Zusammen mit den anderen verabschiedeten Änderungen wird nun eine modernisierte Fassung des BGBB der zuständige Kommission zur Prüfung und anschliessend dem Ständerat zur Entscheidung vorgelegt.
Dies ist ein bedeutender Fortschritt für die Ehepartner:innen – bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt –, eine Anerkennung ihres grossen Beitrags in den landwirtschaftlichen Betrieben und ein Erfolg für den SBLV, der sich stark dafür eingesetzt hat.










